Allgemeine Bestimmungen

Für die jährlich im September stattfindende Mülheimer Jungen- und Mädchenregatta gelten Richtlinien der Ruderwettkampfregeln (RWR) und der Allgemeinen Wettkampfregeln (AWB) sowie die "Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchenwettbewerben" des Nordrhein- Westfälischen Ruderverbandes (NWRV). Weiterhin gelten die folgenden Bestimmungen der Mülheimer Ruder-Gesellschaft:

Die Langstrecke wird mit einer Wende nach der halben Strecke gefahren. Der Start erfolgt "fliegend" in der Reihenfolge, die im Programm ausgedruckt ist.
Für die Normalstrecke stehen 4 Startbahnen zur Verfügung. Die Einteilung in Abteilungen kann noch am Regattatag verändert werden.
Der Slalom wird als Parallelslalom (3 Startbahnen) ausgetragen. Auch bei diesem Wettbewerb kann die Einteilung in Abteilungen noch am Regattatag verändert werden.

Staffelmannschaften können aus Jungen und Mädchen aller Leistungsklassen gemäß der in der Ausreibung aufgeführten Jahrgänge zusammengestellt werden.
Wird in einem Rennen mit verschiedenen Leistungsklassen mehr als ein Boot gemeldet, so werden diese als eigene Abteilung gestartet. Wenn jedoch nur eine Meldung vorliegt, wird diese mit der nächst möglichen, höheren Leistungsklasse zusammengelegt. Auch in diesem Fall gibt es nur einen Sieger.

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Vereine zu allen Rennen ausreichend Boote mitbringen. Sowohl Verlegungen von Rennen, als auch das Warten von Mannschaften am Start (bei Bootswechsel) ist nicht möglich und den Gegnern nicht zumutbar. Die Rennfolge des Meldeergebnisses ist verbindlich!

Meldungen

Bitte nutzt das DRV-Meldeportal zur Erstellung Eurer Meldungen. Sofern die Meldungen nicht über das DRV-Meldeportal erfolgen, müssen die DRV-Formulare verwendet werden, die dem Veranstalter pünktlich zum Meldeschluss zugehen. Es ist für jede zu einem Rennen gemeldete Mannschaft ein gesondertes Meldeformular auszufüllen. Dies gilt auch für die Slalomwettbewerbe. Bei den Meldungen sind die verschiedenen Rennnummern zu beachten. In anderer Form eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Für Nachmeldungen wird das doppelte Meldegeld berechnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Start nur möglich ist, wenn ein gültiger Aktivenpass vorliegt (jährliche ärztliche Untersuchung vor dem ersten Start, Unterschriften, Aktiven-Nummer). Diese Bestimmung ist für alle Wettbewerbe zwingend erforderlich. Jungen und Mädchen dürfen nur in Rennen ihres Jahrgangs starten. Eine Höhermeldung ist nicht erlaubt.

Jungen und Mädchen dürfen an einem Tag nur an einem Langstreckenwettbewerb und einem Slalomwettbewerb, bzw. zwei Kurzstreckenwettbewerben und einem Staffelwettbewerb teilnehmen. Eine Pause von 90 Minuten zwischen zwei Wettbewerben sollte nicht unterschritten werden - sie muss mindestens 60 Minuten betragen. Einige Rennen werden als gemischte Jahrgänge gefahren. Eine Reglementierung in der Alterszusammensetzung bei gemischt-jahrgangsmäßigen Doppelvierern wird nicht vorgenommen.

Für die Rennen der Juniorinnen und Junioren gelten die RWR des Deutschen Ruderverbandes. Es sind nur Aktive startberechtigt, die der Leistungsklasse III angehören. Sie können an einem im Rudersport, Heft 4 ausgeschriebenen Wettbewerb (ausgenommen Deutscher Ruderpokal) teilgenommen haben, dürfen dort jedoch weder in diesem Jahr noch in dem Jahr davor einen Sieg errungen haben. Der vom DRV bestätigte Aktivenpass ist erforderlich. Ein Sieg im Rennen einer Jungen- und Mädchenregatta ändert nicht die Leistungsklasse des Ruderers. Ein Start auf einer solchen Regatta ist also weiterhin möglich.

Auch Kinderboote müssen den allgemeinen Sicherheitsrichtlinien der DRV entsprechen. Mangelhafte Boote (Boote mit fehlenden/losen Bugbällen, Leinen an den Schuhen zur Zierde) werden aus dem Wettkampf ausgeschlossen.

Anfahrt

Das Befahren des Bootslagerplatzes ist frühestens am Freitag vor der Regatta ab 15.00 Uhr unter den Auflagen, die mit dem Meldeergebnis verschickt werden, gestattet. Fahrzeuge mit eigenem Antrieb dürfen nicht länger als eben nötig auf dem Bootslagerplatz verbleiben. Parkplätze befinden sich an der Mintarder Straße, auf der Mendener Brücke sowie an der Mendener Straße. Zum Bootslagerplatz ist ab Samstagmittag ein Pendelverkehr mit Motorbooten eingerichtet. Der Bootslagerplatz muss am Regatta-Sonntag bis 19.00 Uhr geräumt sein. Verunreinigungen in diesem Bereich sind unbedingt zu vermeiden, da es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handel!